Liebe Gartenfreunde,
mit dem Beschluss aus der Mitgliederversammlung vom 23.03.2024 sind in unserer Kleingartenanlage vorhandene Balkonkraftwerke, Klimaanlagen, Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen zu entfernen.
Diese Geräte bzw. Installationen sind in einer Kleingartenanlage nicht gestattet und sind daher umgehend zu entfernen.
Begründung:
- Kleingärten zählen nicht als gewöhnlicher Aufenthaltsort. Im Bundeskleingartengesetz ist eindeutig geregelt,
dass eine Laube in einem Kleingarten nicht zum dauernden wohnen geeignet sein darf. - Klimaanlage und Waschmaschienen stellen bei uns in der Kleingartenanlage eine erhöhte und unkalkulierbare Belastung unseres Stromnetzes dar. Hierbei kann es durch Überlastung der Kabel und Leitungen zu beschädigungen an den Verteilerkästen kommen. Es besteht hierbei durchaus eine erhöhte Brandgefahr.
- Weiterhin ist der Betrieb einer Waschmaschine/Geschirrspülmaschine aus ökologischen und umwelttechnischen Gesichtspunkten nicht vertrettbar. Ein Verstoß gegen das Umweltrecht stellt hierbei eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat dar, welche durchaus mit hohen Bußgelder bis zu 50.000 € geahntet werden können.
Entsprechende Rückfragen können in den Sprechstunden des Vorstandes geklärt werden.
Der Vorstand
03/2024