Umgang mit Cannabis

 Cannabis im Kleingarten

Cannabis-Anbau im Kleingarten ist verboten!

Liebe Gartenfreunde,

der Bundestag hat am 23. Februar 2024 in namentlicher Abstimmung das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) verabschiedet.

Seit dem 1. April dürfen daher Erwachsene bis zu drei weibliche Cannabispflanzen an ihrem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthaltsort anbauen. Das Bundesgesundheitsministerium stellt jetzt aber klar: 

Im Kleingarten dürfen Cannabispflangen nicht angebaut werden. Vorhandenen Pflanzen sind daher umgehend zu entfernen!

Begründung:
  1. Kleingärten zählen nicht als gewöhnlicher Aufenthaltsort. Nur wenn die anbauende Person dort einen Wohnsitz innehat, darf sie Cannabis im Kleingarten anbauen - das ist aber in der Regel nicht der Fall. Im Bundeskleingartengesetz ist eindeutig geregelt, dass eine Laube in einem Kleingarten nicht zum dauernden wohnen geeignet sein darf.
  2. Auch ist als Voraussetzung ein entsprechender Zugangsschutz, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.
    Dies kann in der Privatwohnung ggf. gewährleistet werden, aber in einer Kleingartenparzelle als Teil einer öffentlich zugänglichen Kleingartenanlage ist dies schwer umzusetzen. Weiter sind zwei Schulen und Spielplätze in unmittelbarer Nähe. Hier kann daher ein effektiver Zugangsschutz nicht mit ausreichender Sicherheit umgesetzt werden.

Entsprechende Rückfragen können in den Sprechstunden des Vorstandes geklärt werden.

Der Vorstand
03/2024

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